Kesselwagen, abnehmbare Tanks und Batteriewagen:
Fr abnehmbare Tanks (wegen der Begriffsbestimmung fr abnehmbare Tanks siehe Abschnitt siehe Abschnitt 1.2.1.) gelten folgende Vorschriften:
a) sie sind auf den Wagengestellen so zu befestigen, dass sie sich nicht verschieben knnen;
b) sie drfen nicht durch Sammelrohre miteinander verbunden sein;
c) wenn sie gerollt werden knnen, mssen die Ventile mit Schutzkappen versehen sein.